2.1 Die personenbezogenen Daten


Im medizinischen Kontext werden unter "personenbezogenen Daten" sämtliche Informationen subsumiert, die eine direkte oder indirekte Identifikation einer Person ermöglichen. Dies schließt ein:

  • Medizinische Identifikationsnummern.
  • Einzelheiten zu physischen oder psychischen Gesundheitszuständen.
  • Informationen über medizinische Behandlungen oder Verfahren.
  • Angaben zu Familienanamnese und genetischen Dispositionen.

Es gilt zu beachten, dass solche Daten auch dann als personenbezogen gelten, wenn sie nicht direkt, sondern über rechtliche Wege von Drittanbietern einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Für Mediziner relevant sind daher auch Daten wie:

  • Patientenidentifikationscodes.
  • Aufzeichnungen von Verschreibungen oder medizinischen Verfahren.
  • Details zu früheren medizinischen Konsultationen oder Behandlungen.

Darüber hinaus definiert die Datenschutzgrundverordnung „besondere Kategorien personenbezogener Daten“. Diese umfassen sensible Informationen über natürliche Personen, einschließlich:

  • Ethnische Zugehörigkeit und genetische Daten.
  • Informationen über Gesundheitszustand und medizinische Vorgeschichte.
  • Daten zu körperlichen oder geistigen Gesundheitsbedingungen.

Diese Datenkategorien gelten als besonders sensibel und dürfen nur unter strengen Bedingungen erhoben und verarbeitet werden, um die Privatsphäre und Sicherheit der betroffenen Personen zu gewährleisten.


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